Eheschließung

Der islamische Ehevertrag ist nach malikitischer und schafiitischer Rechtsschule für die Frau bei ihrer ersten Eheschließung durch die Einwilligung der Wali (Heiratsvormund) gültig, bei der Hanefitischen Rechtsschule ist der Ehevertrag auch ohne Einwilligung eines Wali gültig.[1] Die Anwesenheit eines „Geistlichen“ ist nicht erforderlich, jedoch die von zwei Zeugen.
Daneben ist nach schiitischer Auffassung eine Ehe auf [...]