Stellungnahme zu Kopftuchurteil

„In diesem Fall sollen nicht die Behörden und Gerichte entscheiden, sondern der Gesetzgeber“, dieser Satz aus dem am 24.09.2003 gefällten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes löste sowohl große Freude über die Aufhebung der Urteile der Verwaltungsgerichte aus, als auch gleichzeitig die Sorge aufkam, wie wohl die einzelnen Gesetzgeber entscheiden werden. Die Frage ob das Kopftuch einer Lehrerin in der Schule eine Normalität – oder im Namen der Neutralität des Staates verboten wird – bleibt offen. Bleibt zu hoffen, dass es nicht zu vorschnellen Entscheidungen seitens der Länder kommt, sondern die jeweilige Sachlage von allen Seiten genau betrachtet wird und die bereits existierende Pluralität der unterschiedlichen Lebensformen der hiesigen Gesellschaft Beachtung finden wird. Für die Richter war die Urteilsfindung kein leichtes Unterfangen , da die zu treffende Entscheidung weitreichende Folgen haben wird und das Zusammenleben in unserer Gesellschaft nicht unberührt lassen wird. Der Gewinner in diesem Rechtsstreit ist zweifellos das rechtsstaatliche und demokratische System unseres Landes, welches es ermöglicht solch eine sensible Entscheidung differenziert zu betrachten und zu diskutieren. Die Diskussionen der letzten Jahre zeigen, dass zwischen Theorie und Praxis unserer pluralistischen Gesellschaft noch einige Hürden zu überwinden sind, und dass unterschiedliche religiöse und weltanschauliche Ansichten nicht durch Verstecken einzelner Ausdrucksformen zu „handeln“ sind. Dies würde den Integrationsprozess blockieren. Deshalb ist die Schule auch ein geeigneter Ort um Toleranz und Andersartigkeit kennen zu lernen und der heranwachsenden Generation Ängste des Fremden und Unbekannten zu nehmen. Die Ängste sind z.T. verständlich und nachvollziehbar, da das Bild des Islam von Gewalt, Indoktrination und der Unterdrückung der Frau gekennzeichnet ist. Die Würde muslimischer Frauen, die in Deutschland leben, auf einen Quadratmeter Stoff zu reduzieren, ist jedoch nicht korrekt. Das es auch hier Frauen gibt, die im Namen des Islam unterdrückt werden ist wahr, jedoch spiegelt diese Interpretation des Islam die Meinung einer muslimischen Minderheit wieder. Diese Interpretation ist eine Diffamierung der Mehrheit kopftuchtragender Frauen, die frei, selbstbewusst und selbständig ihr Leben gestalten. Frauen, die verantwortungsbewusst und kompetent eigene Entscheidungen treffen und ihr Recht auf persönliche Entfaltung wahrnehmen. Frauen die jede Art der Bevormundung ablehnen und sich aktiv dagegen wehren. Wir hoffen, dass es den Frauen in Deutschland selbst überlassen wird, wie sie ihre Religiosität verstehen und leben wollen und wie sie sich kleiden, ohne dabei vom Gesetzgeber bestimmte Auflagen erfüllen zu müssen. Jeder Frau sollte das Grundrecht zustehen sich für oder gegen ein Tuch zu entscheiden, dies sollte einzig und allein in ihrer eigenen Verantwortung liegen.

HUDA – Redaktion

Quelle: http://www.huda.de/frauenthemen/50064594081316016.html

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